Kassenzuschuss: Klammerprothese, Modellgußprothese
Fehlen mehrere Zähne, ist bei gewissen Konstellationen kein festsitzender Zahnersatz in Form einer Brücke mehr möglich. Die Regelleistung entspricht dann einer herausnehmbaren Zahnprothese. Als Patient hat man bei Zahnverlust Anspruch auf die finanzielle Unterstützung durch die Krankenkasse. Bei einer Modellgußprothese sind die Gesamtkosten niedrig und durch den Festzuschuss der Krankenkasse fällt der Eigenanteil für den Patienten gering aus. Es kann sogar keine Zuzahlung aus eigener Tasche notwendig sein.
Man unterscheidet:
Endgültiger oder vorübergehender Zahnersatz?
Durch anklicken der einzelnen Punkte gelangen Sie direkt zum gewünschten Abschnitt
Wann gibt es den Festzuschuss für eine herausnehmbare Prothese?
Den Festzuschuss 3.1 für eine Modellgussprothese gibt es bei bestimmten Zahnsituationen:
- Wenn in der Front mehr als 4 Zähne fehlen,
- im Backenzahnbereich mehr als 3 Zähne fehlen,
- keine Backenzähne mehr vorhanden sind,
- mehr als 4 Zähne nebeneinander fehlen + mehrere Zahnlücken,
- bis 4 restliche Zähne pro Kiefer.
Voraussetzung für eine Zuzahlung zum Zahnersatz von der Kasse, ist ein genehmigter Heil- und Kostenplan.
Festzuschuss für eine Modellgussprothese 01/2023
“Alle zahnbegrenzten Lücken, die nicht den Befunden nach Nrn. 2.1 bis 2.5 (Zahnbrücken) und 4 (Vollprothese oder Teleskopprothese) entsprechen, oder Freiendsituationen (Lückensituation II), je Kiefer“
Zuschuss 3.1
- Ohne Bonus (60%): 496,80 €
- 70%: 579,60 €
- 75%: 621,00 €
- Härtefall (100%): 828,00 €
Der Zuschuss 3.1 wird je Kiefer gewährt und ist nicht abhängig davon, wie viele oder wie wenig Zähne fehlen. Ist wegen diverser Zahnlücken keine festsitzende Zahnbrücke möglich, muss man sich mit einer herausnehmbaren Zahnprothese abfinden. Hier hat man die Wahl zwischen einer Modellgußprothese oder einer hochwertigen herausnehmbaren Konstruktion.
Möchte man wieder einen festen Biss, sind Zahnimplantate die einzige Option.
Festzuschuss für eine provisorische Klammerprothese
In “Fällen, in denen eine endgültige Versorgung nicht sofort möglich ist, je Kiefer“, bekommt man von der Krankenkasse auch einen Zuschuss zum Provisorium dazu.
Zahnprothesen für den Übergang mit gebogenen Klammern sind ein preiswerter Zahnersatz und für das Zahnlabor leicht zu fertigen. Im Gegensatz zur Modellgußprothese ist der Zuschuss für das Provisorium abhängig von der Anzahl der restlichen Zähne.
Zuschuss 5.1
Bis 4 fehlende Zähne
- Ohne Bonus (60%): 170,68 €
- 70%: 199,130 €
- 75%: 213,35 €
- Härtefall (100%): 284,47 €
Zuschuss 5.2
5-8 fehlende Zähne
- Ohne Bonus (60%): 235,72 €
- 70%: 275,00 €
- 75%: 294,65 €
- Härtefall (100%): 392,86 €
Zuschuss 5.3
Eigene Zähne sind noch da, es fehlen aber mehr als 8
- Ohne Bonus (60%): 306,70 €
- 70%: 357,82 €
- 75%: 383,38 €
- Härtefall (100%): 511,17 €