Kassenzuschuss: Stiftaufbau, Stiftzahn
Ist ein Zahn stark beschädigt, kann eine Zahnkrone alleine nicht ausreichen, um den Zahn zu reparieren. Ein Stiftaufbau kann zusätzlich nötig sein. Die Krankenkasse beteiligt sich dann an den Kosten für den Stiftaufbau im Rahmen der Festzuschüsse. Ein Stiftzahn ist kein Zahnersatz im klassischen Sinne. Denn er ersetzt einen Zahn nicht, er stellt ihn zusammen mit einer Zahnkrone in Form und Funktion wieder her.
Festzuschüsse für einen Stiftaufbau, Stand 01/23
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Festzuschuss für einen konfektionierten Stiftaufbau
“Endodontisch behandelter Zahn mit Notwendigkeit eines konfektionierten metallischen Stiftaufbaus mit herkömmlichen Zementierungsverfahren, je Zahn“
Zuschuss 1.4
- Ohne Bonus (60%): 43,96 €
- 70%: 51,28 €
- 75%: 54,95 €
- Härtefall (100%): 73,26 €
Ein Stiftaufbau ohne Krone macht in der Regel keinen Sinn. Für den Stift und die Zahnkrone gibt es von der Kasse (je nach Lage des Zahns) bis zu drei verschiedene Zuschüsse. Damit es den Festzuschuss von der Kasse gibt, muss vorher ein Heil- und Kostenplan eingereicht werden. Erst wenn dieser genehmigt ist, darf mit der Behandlung begonnen werden.
Festzuschuss für einen individuell angepassten Stiftaufbau
“Endodontisch behandelter Zahn mit Notwendigkeit eines gegossenen metallischen Stiftaufbaus mit herkömmlichen Zementierungsverfahren, je Zahn“
Zuschuss 1.5
- Ohne Bonus (60%): 132,39€
- 70%: 154,46€
- 75%: 165,49€
- Härtefall (100%): 220,65€
Zu einem Stiftaufbau gehört in der Regel auch eine Krone. Damit es den Festzuschuss von der Kasse gibt, muss vorher ein Heil- und Kostenplan eingereicht werden. Erst wenn dieser genehmigt ist, darf mit der Behandlung begonnen werden.
Stiftaufbau: wann wird es teuer?
Wird ein Stift individuell vom Zahnlabor angefertigt, wird es grundsätzlich teurer, als bei vorgefertigter Ware. Der Zahnarzt bekommt zudem nur das geringe Kassenhonorar, wenn der Stift aus Metall (Gold, Titan) gefertigt ist und mit herkömmlichem Zementierungsverfahren eingesetzt wird.
Sobald keramische oder Karbonfaserstifte verwendet werden, oder das Einsetzen mit Kunststoffklebern erfolgt, kann der Zahnarzt die Leistung über die private Gebührenordnung abrechnen und bekommt ein höheres Honorar. Das spiegelt sich auch in den Gesamtkosten wieder. Den Festzuschuss für einen Stiftaufbau gibt es aber in jedem Fall, unabhängig vom Material oder Kleber.
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